Mit der am Freitag, 17.01.2025 eingereichten Motion 25.3006 verlangt die SGK-N die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit Versicherte ein Gesuch um Neuprüfung ihres Leistungsanspruchs stellen können.
Gemäss der Motion setzt ein solches Revisionsgesuch voraus, dass sich die IV auf ein Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärztinnen und Ärzten gestützt hatte, mit denen auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) die Zusammenarbeit eingestellt wurde.
Weitere wichtige Entscheide im Sozialversicherungsbereich gefällt
An der Kommissionssitzung vom letzten Freitag wurden noch zwei weitere bedeutende Entscheide gefällt:
- Zum einen hat die SGK-N den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Roduit «Umsetzung des Berichtes zur Evaluation der medizinischen Begutachtung in der IV» angenommen (21.498). Ziel der Vorlage ist es, das Einigungsverfahren bei der Vergabe von monodisziplinären Gutachten der IV zu verbessern. Das Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage soll demnächst eröffnet werden.
- Zum anderen hat die Kommission dem Geschäft des Bundesrats 24.056 zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zugestimmt. Diese Vorlage sieht einen besseren Schutz für Personen vor, die vor Vollendung des 25. Lebensjahrs einen Unfall erlitten haben und damals nicht über das UVG versichert waren. Bei Rückfällen und Spätfolgen eines solchen Unfalls soll Anspruch auf ein Unfalltaggeld bestehen. Das Geschäft kommt nun in den Nationalrat.