Häufig sind Querschnittlähmungen das Ergebnis eines Arbeits-, Sport-, oder Verkehrsunfalls. Dabei stellt sich oftmals die Frage, ob ein Dritter verantwortlich für den Unfall ist.
Geht die Querschnittlähmung auf ein Unfallereignis zurück, ist es umso wichtiger, dass rasch reagiert wird. Insbesondere Erstreha-Patienten stehen wir deshalb beratend auch bei der Klärung und Überprüfung haftpflichtrechtlicher Fragestellungen zur Seite.
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