Wer von einer Querschnittlähmung betroffen ist, hat praktisch immer Berührungspunkte zu Sozialversicherungen. Sei es, weil der betroffenen Person eine Rente, eine Hilflosenentschädigung oder Hilfsmittel zustehen. Derartige Leistungen sind von Sozialversicherungen zu vergüten. Zu den typischen Sozialversicherungen zählen etwa die Invalidenversicherung, Unfallversicherungen oder Krankenkassen.
Wenn es darum geht, Leistungen von Sozialversicherungen einzufordern, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
Expertenwissen
Als ausgewiesene Spezialisten im Sozialversicherungsrecht setzen wir uns seit Jahren für die Rechte querschnittgelähmter Personen ein. Dabei verfügen wir über eine grosse, querschnittsspezifische Erfahrung.
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Unsere juristischen Dienstleistungen stehen Ihnen unentgeltlich zur Verfügung, wenn Ihr Anliegen einen direkten Bezug zu Ihrer Querschnittlähmung aufweist und Sie Aktivmitglied der SPV sind.
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