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Zentralvorstand
Der Zentralvorstand bestimmt die strategische Ausrichtung der SPV. Er besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern, dem Präsidium, Vizepräsidium und weiteren Mitgliedern ohne speziellen Aufgabenbereich (Beisitzende). Der Zentralvorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten der SPV zu besorgen und diese zu vertreten.