Bauen
11.12.2024

Flexibel anpassbare Wohnungen als Pflicht

Nationalrat Philipp Kutter reichte im September die Interpellation mit dem Titel «Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt» ein. Nun liegt die ernüchternde Antwort des Bundesrats vor. 

Die SPV ist ebenfalls der Meinung, dass vom Gesetzgeber, insbesondere vom Bund, zu wenig Verantwortung für dieses wichtige Thema übernommen wird. Das Bauen liegt grösstenteils in der Verantwortung der Kantone, was dazu führt, dass bei den gesetzlichen Anforderungen zum hindernisfrei-anpassbaren Bauen Wildwuchs herrscht und die Prioritäten ganz unterschiedlich festgelegt werden. Dies ist ein deutliches Zeichen, dass der Bund Grund genug hätte, mehr zu tun, als was heute im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) festgeschrieben steht. Der Mangel an solchem Wohnraum zeigt sich auch in den Zahlen der IV, die im Jahr 2023 für die Leistungen Bauliche Anpassungen am Arbeitsplatz oder in der Wohnung und für die Zugänglichkeit 22 Mio. Franken ausgegeben hat, oder auch in der Tatsachen, dass 10–20% der Querschnittgelähmten nach der Erst-Reha nicht zurück in ihre Wohnung können, weil diese nicht zugänglich ist oder nur mit unverhältnismässig hohen Kosten umzubauen wäre. 

Deshalb ist die Forderung der Schweizer Fachstelle für Hindernisfreie Architektur zentral für ein Weiterkommen bezüglich der Schaffung von entsprechendem Wohnraum. Die Fachstelle fordert in ihrer Medienmitteilung vom Bundesrat, das hindernisfrei-anpassbare Bauen im BehiG, das zurzeit revidiert wird, als Pflicht festzuschreiben.

Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung oder in der Interpellationsantwort.