Allgemeines
3.12.2024

Appell an Bundesrat und Parlament 

Die Schweiz braucht ein umfassendes Inklusionsgesetz. Die laufende Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) greift deutlich zu kurz und lässt zentrale Anliegen der Inklusions-Initiative unbeachtet.

© Monique Wittwer

Was braucht es noch, bis die Schweiz endlich über eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für die Behindertenpolitik verfügt? Aktuell läuft zwar die Teilrevision des BehiG, doch der bisher vorliegende Entwurf genügt nicht als Gesetzesgrundlage für die nächsten Jahre. Wichtige Forderungen der Betroffenen, wie selbstbestimmtes Wohnen oder persönliche Assistenz, werden vom BehiG ausgeklammert. 

Eine Delegation von Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter richtete sich heute im Bundeshaus mit einem Appell an Bundesrat und Parlament. Der Appell wurde bereits von 10‘000 Personen unterschrieben. Er fordert, den aktuellen Revisionsprozess zum BehiG zu stoppen und unter aktivem Einbezug der Menschen mit Behinderungen ein Inklusionsgesetz zu entwickeln.

Appell unterschreiben

Darum geht es

  • Das BehiG wird aktuell revidiert. Eigentlich höchste Zeit! Aber die geplante Teilrevision verharrt in alten Denkmustern und geht deutlich zu wenig weit. Wichtige Lebensbereiche wie selbstbestimmtes Wohnen oder persönliche Assistenz werden ausgeklammert. Nicht einmal auf die gesetzeswidrige Situation bei der Barrierefreiheit im ÖV wird reagiert.
  • Inclusion Handicap hat die Revision bereits mehrfach scharf kritisiert (siehe auch Medienmitteilung vom 26.03.2024).
  • Wird der Entwurf so umgesetzt, droht bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein Stillstand über Jahre.
  • Zudem droht der Inklusions-Initiative das Abstellgleis, weil die Teilrevision des BehiG den Eindruck erweckt, dass sich jetzt etwas tut im Bereich Behindertengleichstellung. Ein ungenügendes BehiG bietet aber keine Grundlage für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung – und schon gar keinen Ersatz für ein griffiges Inklusionsgesetz!