Dieser neue Tarifvertrag hat zur Folge, dass Pflegeleistungen, die von einer zugelassenen Person bzw. einer Spitex-Organisation erbracht werde, ab dem 1. Oktober 2024 wie folgt vergütet werden müssten:
- Massnahmen der Abklärung und Beratung: CHF 125.04 pro Stunde
- Massnahmen der Untersuchung und Behandlung: CHF 120.00 pro Stunde
- Massnahmen der Grundpflege: CHF 110.04 pro Stunde
Darüber hinaus wurden am 29. Mai 2024 die neuen Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (2022) des Bundesamtes für Statistik veröffentlicht. Dies führt dazu, dass die Stundenansätze für die Hilfe und Pflege von nicht zugelassenen Personen neu betragen:
- für die nichtmedizinische Hilfe: CHF 28.00
- für die medizinische Pflege : CHF 31.50
Wir empfehlen Personen, die von der Unfallversicherung Pflegebeiträge erhalten, die auf der Basis eines tieferen Stundenansatzes berechnet wurden, von dieser Versicherung die Anpassung der Pflegebeiträge an den neuen Stundenansätze sowie die rückwirkende Verfügung des Differenzbetrags zu verlangen. Dafür kann das Standardschreiben verwendet werden, welches nur noch mit den eigenen Angaben ergänzt werden muss (Adresse des Absenders bzw. der Absenderin, Adresse der Unfallversicherung, Ort, Datum usw.).
Bei Fragen steht Ihnen das Institut für Rechtsberatung der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung gerne zur Verfügung.