von Wolfgang Holz
«Nicht ich habe vor dem Bundesgericht verloren, sondern alle Menschen mit Behinderungen», sagt Werner Ruch gegenüber kath.ch. Er akzeptiere selbstverständlich das Urteil des Bundesgerichts. Gleichwohl kann er den Entscheid des Bundesgerichts nicht nachvollziehen.
Gericht: Bisherige Benachteiligungen verringert
«Denn Tausende von Pilgerinnen und Pilger kommen jährlich nach Einsiedeln – und nicht wenige darunter sind gehbehindert. Das Kloster und der Denkmalschutz werden schon sehen, dass viele Menschen künftig nur schwer über den Klosterplatz gehen können», ist der Rollstuhlfahrer überzeugt.
Für das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne war es plausibel, dass die neue Gestaltung des Einsiedler Klosterplatzes bisherige Benachteiligungen für handicapierte Personen verringere.
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