Allgemeines
19.12.2023

IV: Pauschalabzug von 10% bei der LSE-Tabelle

Die Bemessung des Invaliditätsgrades von Versicherten, bei welchen für das Einkommen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung statistische Werte massgebend sind, bildet die Realität in Zukunft besser ab.

Die bisher gestützt auf die Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (BFS) ermittelten hypothetischen Löhne (sogenannte LSE-Tabellen) werden pauschal um 10% reduziert. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) verabschiedet und per 1.1.2024 in Kraft gesetzt.

Der Anspruch auf eine IV-Rente setzt voraus, dass eine versicherte Person aufgrund Geburtsgebrechen, Unfall oder Krankheit langdauernd und im Umfang von mindestens 40% in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Bei vollerwerbstätigen Versicherten erfolgt die Ermittlung des Invaliditätsgrades nach der Methode des Einkommensvergleichs. Dabei wird das Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung (sog. Valideneinkommen) mit dem zumutbaren Einkommen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (sog. Invalideneinkommen) verglichen.

Vollständiger Text von Inclusion Handicap.