Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA hat die Dopingliste 2025 veröffentlicht, welche per 1. Januar 2025 in Kraft tritt und zeitgleich alle bisherigen Listen ablöst. Die Anpassungen betreffen insbesondere den Dosierungsgrenzwert von Formoterol («Asthmaspray»).
So gilt ab 1.Januar 2025 ein neuer zusätzlicher Grenzwert: innerhalb von 12 Stunden dürfen maximal 36 Mikrogramm Formoterol inhaliert werden. Der Grenzwert von 54 Mikrogramm pro 24 Stunden bleibt weiterhin bestehen. Demnach ist bei Inhalation von 36 Mikrogramm Formoterol innerhalb von 12 Stunden, in den folgenden 12 Stunden die Inhalation von 18 Mikrogramm erlaubt.
Swiss Sport Integrity erinnert alle Athletinnen und Athleten daran, jedes Medikament vor der Anwendung mit der Medikamentenabfrage Global DRO │ SSI (via Website oder Mobile App) auf seinen Doping-Status zu überprüfen. Weitere Details unter folgenden Links:
Es liegt in der Verantwortung jeder Athletin und jedes Athleten, sich über die gültige Dopingliste und speziellen Regelungen seines Sportverbandes zu informieren.
Für Fragen könnt ihr euch jederzeit gerne mit Phil Jungen von der Sportmedizin Nottwil in Verbindung setzen.