Aus der Luzerner Zeitung vom 17.1.2025:
In Luzern sind nur 5 Prozent der städtischen Wohnungen barrierefrei
Beim Thema Inklusion besteht noch grosser Handlungsbedarf. Dies räumt der Luzerner Stadtrat in seiner Stellungnahme auf eine SP-Interpellation ein. Mit dieser wollte die Fraktion unter anderem erfahren, wie viele der Wohnungen im Besitz der Stadt barrierefrei sind. Es sind gerade mal rund 5 Prozent beziehungsweise 25 der insgesamt 450 städtischen Wohnungen, wie der Stadtrat schreibt.
Dies dürfte etwa dem generellen Durchschnitt der Wohnungen in Schweizer Städten entsprechen, wie der Interpellation mit Verweis auf eine Comparis-Studie zu entnehmen ist.
Derzeit barrierefrei sind 25 Alterswohnungen an der Taubenhausstrasse in Luzern, die 2019 komplett saniert worden sind. Sie sollen künftig Zuwachs erhalten. Derzeit laufen die Planungen für die Sanierungen der Alterssiedlungen Guggi, Rank und Titlis. Der Stadtrat schreibt: «Nach Abschluss der Sanierungen, zirka im Jahr 2032, stehen voraussichtlich zusätzlich rund 110 Wohnungen zur Verfügung, die die Normen des barrierefreien Bauens erfüllen. Der prozentuale Anteil würde sich somit auf zirka 30 Prozent erhöhen.»
Viele städtische Liegenschaften seien relativ alt. Die meisten wurden zwischen 1920 und 1970 gebaut und verfügten über keinen Lift. Auch die Parterrewohnungen seien teilweise nur über eine Treppe zugänglich. «Von diesen älteren Liegenschaften erfüllt keine die heutigen Anforderungen der Normen für barrierefreies Bauen.»
Barrierefrei ist Pflicht, aber...
Heute gelten andere Vorgaben. Bei Bauprojekten ab einer gewissen Grösse seien «die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen», wie der Stadtrat schreibt. Dies gelte auch für Erneuerungen. Ausnahmen seien aber möglich, «wenn dadurch wesentliche betriebliche Nachteile oder unverhältnismässige Mehrkosten entstehen oder andere Interessen überwiegen».
Solche Ausnahmen sind nicht selten. So führten der Einbau eines Lifts, Grundrissanpassungen oder die Verbreiterung von Zugängen oft zu «unverhältnismässig hohen Kosten», die «auf die Mietzinse abgewälzt werden müssten», so der Stadtrat. Oder es gibt bauliche Einschränkungen, weil ein Gebäude im kantonalen Denkmalverzeichnis aufgeführt ist. Letzteres treffe auf rund einen Drittel der städtischen Liegenschaften zu. In solchen Fällen werde bei der Planung eines Bauprojekts die Denkmalpflege mit einbezogen, um mögliche Varianten zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu prüfen. Wird eine umfassende Sanierung nicht als unverhältnismässig beurteilt, sei es ein möglicher Mittelweg, zumindest die Erdgeschosswohnungen barrierefrei zu gestalten.