Die soziale Absicherung von Menschen mit Behinderung ist nach Erreichen des Rentenalters deutlich eingeschränkt. Für pensionierte Menschen gibt es keine Unfall- oder Invaliditätsversicherung mehr. Zudem ist die Hilfsmittelliste der AHV sehr viel weniger ausgebaut, als die der IV. Schliesslich haben Menschen nach Erreichen des Rentenalters keinen Anspruch auf Assistenzbeiträge. Diese mangelhafte Versicherungssituation führt in vielen Fällen dazu, dass behinderte Menschen viel zu früh in Pflegeheime gehen müssen.
Die beiden Vorstösse im Detail:
20.12.2022
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Wintersession 2022
Der Nationalrat hat mit überwältigender Mehrheit zwei Vorstösse angenommen, die dazu beitragen unnötige Heimaufenthalte für Menschen mit Behinderung nach Erreichen des AHV Alters zu verhindern.