Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades werden statistische Werte (sogenannte Tabellenlöhne) angewendet, die auf Einkommen von gesunden Personen basieren. Dadurch werden die Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung substantiell überschätzt und es resultieren deutlich zu tiefe Invaliditätsgrade. Für Petra Kern, Abteilungsleiterin Sozialversicherungen bei Inclusion Handicap ist klar: «Ein Pauschalabzug muss 17% betragen – und je nach Fallkonstellation müssen zusätzlich noch individuelle Abzüge möglich sein.» Werden Tabellenlöhne zu tief angesetzt, erhalten viele Personen keine Umschulung oder keine bzw. zu tiefe IV-Renten. Das Parlament will nun etwas dagegen unternehmen. Es hat den Bundesrat daher beauftragt, invaliditätskonforme Tabellenlöhne zu erstellen.
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