Allgemeines
26.9.2023

Sprachliche Modernisierung des IVG

Das Schweizer Rechtssystem basiert immer noch auf einem medizinischen, defizitorientierten Verständnis von Behinderung, was sich auch in der Terminologie zeigt: Begriffe wie «Invalidität», «Hilflosenentschädigung», «Gebrechen» oder «Missbildung» sind nicht nur veraltet, sondern auch herabsetzend.

Inclusion Handicap hatte bereits in seinem Schattenbericht gefordert, dass solche Begriffe gestrichen werden und mit einer mit den Anforderungen der UN-BRK zu vereinbarenden Terminologe ersetzt werden. 
In seinem am 15.09.2023 veröffentlichten Bericht im Auftrag der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (Postulat 20.3002) hält der Bundesrat nun fest, dass er bei künftigen Änderungen des Gesetzes jeweils betroffene Ausdrücke prüfen und wenn sinnvoll und möglich einen Ersatz vorschlagen wird. Er lehnt jedoch eine umfassende Änderung ab, da dies mit einem sehr hohen Aufwand verbunden wäre.

Inclusion Handicap und weitere Behindertenverbände wurden für die Erstellung einer Liste von kritischen Bergriffen befragt. Inclusion Handicap wird sich weiterhin dezidiert dafür einsetzen, dass in der Gesetzgebung keine herabsetzenden Begriffe verwendet werden. 

Medienmitteilung des Bundesrates