Inclusion Handicap begrüsst diesen Entscheid und zählt darauf, dass der Ständerat dem selbstbestimmten Wohnen denselben Stellenwert einräumt wie die grosse Kammer.
Die Förderung des Wohnens in den eigenen vier Wänden verzögert Heimeintritte und senkt somit die Heimkosten. Für viele Menschen mit Behinderungen ist es zentral, selbstbestimmt zu Hause zu wohnen oder vom stationären Wohnen in ein eigenes zu Hause wechseln zu können. Zudem entspricht das selbstbestimmte Wohnen den Zielen der Behindertenrechtskonvention (BRK) sowie der Inklusions-Initiative. Mit der Einführung des betreuten Wohnens für Bezüger:innen von EL zur AHV- und IV kommt der Bundesrat dem dringlichen Bedarf näher. Inclusion Handicap stützt die zentralen Anliegen des Geschäfts 24.070. Der Dachverband hatte jedoch im Rahmen der Vernehmlassung in verschiedenen Punkten weitere Verbesserungen gefordert, die für das betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden unerlässlich sind. Diese Forderungen werden nun grösstenteils auch vom Nationalrat gestützt.
Zimmer für Nachtassistenz muss gewährleistet sein
Der Nationalrat hat insbesondere beim Zuschlag für ein Nachtassistenzzimmer nachgebessert, damit Personen mit einem Assistenzbeitrag ihrer Nachtassistenzperson ein Zimmer anbieten können. Der Nationalrat erhöht den vom Bundesrat vorgeschlagenen und beim Mietzinsmaxima zu berücksichtigenden Zuschlag für ein Nachtassistenzzimmer auf CHF 500.– pro Monat. Dadurch sollten Betroffene – in der Regel Personen mit Rollstuhl – ein zusätzliches Zimmer tatsächlich auch finanzieren können. Eine empirische Analyse der Behindertenorganisationen hat nämlich ergeben: Ein zusätzliches Zimmer führt in rollstuhlgängigen Wohnungen zu durchschnittlichen Zusatzkosten von CHF 625.– pro Monat.
Höherer Zuschlag für Wohngemeinschaften mit Personen im Rollstuhl
Wie bereits seine Sozialkommission hat der Nationalrat auch beim Rollstuhlzuschlag für Personen in einer Wohngemeinschaft nachgebessert. Er hat beschlossen, dass der Zuschlag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung bei Wohngemeinschaften mit mehreren Personen im Rollstuhl nicht nur einmal, sondern zweimal pro Haushalt berücksichtigt werden kann. Bei mehreren Personen im Rollstuhl braucht es grössere Wohnflächen für gemeinsam genutzte Räume (z. B. Küche, Wohnzimmer, Bad). Da sich rollstuhlgängige Wohnungen fast ausschliesslich in Neubauten befinden, sind auch zusätzliche Zimmer und grössere Wohnflächen substanziell teurer. Mit zwei Rollstuhlzuschlägen werden diese Mehrkosten weitgehend ausgeglichen.
Selbstbestimmter Lebensalltag erfordert weitere Anpassungen
Damit das selbstbestimmte Wohnen im Alltag funktioniert, braucht es allerdings noch weitere Anpassungen. So sollte der Leistungskatalog um psychosoziale Betreuungsleistungen, wie beispielsweise Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung sowie Besuchsdienste, erweitert werden. Entsprechend braucht es eine Erhöhung des für die Betreuungsleistungen vorgesehenen Mindestbetrags. Zudem ist sicherzustellen, dass die EL-Beziehenden die Leistungserbringer des betreuten Wohnens selbstbestimmt und frei wählen können und dass auch gemischte Wohnformen (Zuhause - Heim) berücksichtigt werden. Inclusion Handicap fordert den Ständerat daher nicht nur auf, der grossen Kammer zu folgen, sondern auch, die Vorlage noch dahingehend anzupassen, dass das selbstbestimmte Wohnen für EL-Beziehende zur Realität werden kann.
(Medienmitteilung von Inclusion Handicap vom 19.12.2024. Die SPV ist Mitglied von Inclusion Handicap und unterstützt deren Anliegen aktiv.)