Inclusion Handicap, bei der die SPV Mitglied ist, begrüsst diesen wichtigen Entscheid für mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz und schreibt: Der Bundesrat ist nun gefordert, unverzüglich konkrete Lösungen zu erarbeiten.
Die Wahlfreiheit beim Wohnen ist ein existenzielles Bedürfnis von vielen Menschen mit Behinderungen und eine der zentralen Forderungen der Inklusions-Initiative. «Wir wollen endlich, was für Menschen ohne Behinderungen selbstverständlich ist: Selbst bestimmen, wie, mit wem und wo wir leben möchten», so zum Beispiel Suad Dahir, Selbstvertreterin und Mitglied des Initiativkomitees anlässlich der Einreichung der Inklusions-Initiative am 5. September 2024. Nach der Annahme der Motion 24.3003 für die Modernisierung des IFEG ist der Bundesrat nun aufgefordert, umgehend eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für das Wohnen von Menschen mit Behinderungen zu schaffen. «Dieser Entscheid setzt ein deutliches Zeichen für das Recht auf Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Inclusion Handicap nimmt dies erfreut zur Kenntnis und wird den weiteren Revisionsprozess eng begleiten», so Maya Graf, Ständerätin (Grüne/BL) und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.
Mehr ambulante Unterstützungsleistungen gefordert
Viele Menschen mit Behinderungen sind heute immer noch gezwungen, in Institutionen zu leben. Dies, obwohl die Niederlassungsfreiheit in der Bundesverfassung verankert ist und die UNO-Behindertenrechtskonvention gleiche Wahlmöglichkeiten garantiert. Der Bundesrat muss nun mit einem revidierten Rahmengesetz dafür sorgen, dass Gelder, die bisher in Institutionen investiert wurden, vermehrt für den Aufbau ambulanter Unterstützungsangebote verwendet werden. So sollen genügend Angebote für das autonome Wohnen von Menschen mit Behinderungen entstehen.
Klares Rahmengesetz erleichtert Arbeit der Kantone
In seiner bisherigen Form war das IFEG ein Hindernis für zeitgemässe kantonale Versorgungsstrukturen und stand in Kontrast zu der interkantonalen Willenserklärung. Die Kantonale Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK will das selbstbestimmte Wohnen gemäss ihrer Vision bis 2030 verwirklichen. Vor diesem Hintergrund ist es zentral, dass der Bund heute bestehende Fehlanreize aus dem Weg räumt und einen klaren Rahmen für die Bemühungen der Kantone vorgibt. Durch die Revision sollen auch Hürden beim Wohnortwechsel abgebaut und der Umzug in einen anderen Kanton vereinfacht werden.