Recht
23.12.2024

Botschaft des Bundesrats zur BehiG-Revision

Medienmitteilung vom 23.12.2024: Bundesrat bessert bei BehiG-Revision nach und kündigt Inklusionsgesetz an

Der Bundesrat bessert bei der Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) deutlich nach. Insbesondere der Diskriminierungsschutz wird gestärkt. Damit reagiert er auf die grosse Kritik am bisherigen Entwurf. Weiterhin ungelöst ist die unhaltbare Situation bei der Barrierefreiheit im Schweizer ÖV. Zudem greift das BehiG Kernforderungen der Inklusions-Initiative nicht auf. Trotz verbessertem BehiG braucht es deshalb das heute angekündigte Inklusionsgesetz und die Inklusions-Initiative, um endlich den entscheidenden Schritt in Richtung tatsächliche Gleichstellung zu tun.  

Für die 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände geht ein bewegendes Jahr vielversprechend zu Ende. Der Bundesrat hat heute an einer Pressekonferenz die Botschaft zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) kommuniziert und sich zur erfolgreich eingereichten Inklusions-Initiative geäussert. Der im Dezember 2023 publizierte BehiG-Vorentwurf hatte für Enttäuschung und scharfe Kritik der Behindertenverbände gesorgt. Nun nimmt der Bundesrat mehrere Verbesserungsvorschläge auf. «Die Verbesserungen sind ein klares Zeichen dafür, dass die Arbeit der Behindertenverbände und die Forderungen der über hunderttausend Unterzeichnenden der Inklusions-Initiative Wirkung zeigen», freut sich Maya Graf, Ständerätin und Co-Präsidentin von Inclusion Handicap.  

Rechte von Menschen mit Behinderungen werden gestärkt
Der Bundesrat hat die zentrale Bedeutung des Diskriminierungsschutzes für ein autonomes und selbstbestimmtes Leben erkannt. Er verzichtet auf eine Regelung, die nur absichtliche und persönlichkeitsverletzende Benachteiligungen als Diskriminierungen verstand. Dadurch wird der Diskriminierungsschutz insbesondere in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen Privater gestärkt. Das Gesetz kommt damit den Verpflichtungen näher, welche die Schweiz mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Weitere Verbesserungen gegenüber dem Vorentwurf finden sich etwa im Baubereich.  

Nach wie vor keine Lösung für den ÖV
Dringender Handlungsbedarf besteht hingegen weiterhin im Bereich ÖV. Nachdem Ende 2023 die 20-jährige Frist für die Umsetzung der Barrierefreiheit abgelaufen ist, braucht es im Gesetz zwingend eine neue Frist, verbindliche Zwischenziele und wirkungsvolle Kontrollmechanismen. Nur so können die bestehenden Missstände angegangen werden (siehe dazu auch Medienmitteilung vom 30.11.2023). Ebenfalls bleibt die Anerkennung der Gebärdensprachen zu unverbindlich und konkrete Sprachfördermassnahmen fehlen. Hier wird Inclusion Handicap beim Parlament Verbesserungen einfordern.  

Tatsächliche Gleichstellung weiterhin gefordert
Menschen mit Behinderungen haben die Inklusions-Initiative eingereicht, weil sie gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben und ihren Beitrag leisten wollen. Auch eine verbesserte BehiG-Teilrevision reicht nicht, um das Kernanliegen dieser Volksinitiative umzusetzen. Deshalb ist es erfreulich, dass der Bundesrat heute einen indirekten Gegenvorschlag in Form eines Inklusionsgesetzes und Massnahmen in der IV ankündigte. Dieser Vorschlag scheint nach einer ersten Durchsicht jedoch als sehr eng gefasst. Zwar nimmt er mit dem Wohnen und dem Ausbau von Assistenzleistungen der IV wichtige Anliegen der Initiative auf. Die Forderung nach rechtlicher und tatsächlicher Gleichstellung wird so aber nur punktuell erfüllt, die Inklusions-Initiative ist weiterhin notwendig. Entscheidend ist zudem, dass die Erarbeitung eines Inklusionsgesetzes, die Teilrevision des BehiG sowie die nötige Anpassung weiterer Gesetze inhaltlich und zeitlich gut aufeinander abgestimmt werden. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände sind in diesen Prozess eng miteinzubeziehen.  

Auskunft
Matthias Kuert Killer
Leiter Politik Inclusion Handicap
Mitglied der Geschäftsleitung
matthias.kuert@inclusion-handicap.ch
078 625 72 73

Caroline Hess-Klein
Leiterin Abteilung Gleichstellung Inclusion Handicap
Mitglied der Geschäftsleitung
caroline.hessklein@inclusion-handicap.ch
076 379 94 72

 
Inclusion Handicap ist die vereinte Stimme der rund 1,7 Mio. Menschen mit Behinderungen in der Schweiz. Der politische Dachverband der Behindertenorganisationen setzt sich für die Inklusion und die Respektierung der Rechte und Würde aller Menschen mit Behinderungen ein. Inclusion Handicap vereint 21 gesamtschweizerische und sprachregionale Behindertenverbände, ist die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung und bietet ihnen Rechtsberatung an. Die politischen Positionen werden in Zusammenarbeit mit den 21 Mitgliederorganisationen erarbeitet.