Die 13. AHV-Rente ist für viele Rentenbeziehende ein notwendiger Beitrag zur Existenzsicherung. Noch stärker trifft dies auch auf die IV-Rentnerinnen zu: Mehr als die Hälfte von ihnen bezieht heute Ergänzungsleistungen, weil die Existenz mit der IV-Rente allein nicht gesichert werden kann. Viele IV-Rentner haben nicht die Gelegenheit, eine substanzielle berufliche Vorsorge aufzubauen und leben in sehr bescheidenen Verhältnissen.
Zudem treffen die steigenden Lebenshaltungskosten IV-Rentnerinnen besonders hart. «Aufgrund des hohen Armutsrisikos von IV-Rentnern und des Prinzips der Einheit bei der 1. Säule der Existenzsicherung, liegt der Bedarf für eine 13. IV-Rente auf der Hand. Dass die nationalrätliche Sozialkommission die Gleichbehandlung der IV-Rentnerinnen unterstützt, ist ein wichtiges Zeichen», sagt Matthias Kuert Killer, Leiter Politik bei Inclusion Handicap.
Die 1. Säule wurde bisher zurecht als Einheit behandelt. Die Ansätze der Altersrenten und der Invalidenrenten und viele weitere Mechanismen sind deshalb identisch. In beiden Systemen soll mit den Renten die Existenz gesichert werden (BV Art. 112 Abs. 2b). Davon sind wir bei den Invalidenrenten weit entfernt. Deshalb ist es folgerichtig, dass nebst den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13 Mal ausbezahlt werden müssen. Inclusion Handicap begrüsst deshalb den Entscheid der nationalrätlichen Sozialkommission und fordert die Ständeratskommission auf, es ihr gleich zu tun.
Medienmitteilung von Inclusion Handicap
7.5.2024
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Bedarf für 13. IV-Rente
Nach dem klaren Volksentscheid für eine 13. AHV-Rente hat sich nun die Sozialkommission des Nationalrats für eine 13. IV-Rente ausgesprochen.