Construire
13.9.2024

Accessibilité lacunaire – 576 gares où l'application de la LHand prend du retard 

Ende 2023 lief – 20 Jahre nach Inkrafttreten im Januar 2004 – die Frist zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bei den Bahnhöfen und Bushaltestellen ab.   

Bei den 576 Bahnhöfen, die noch baulich angepasst werden müssen, gibt es komplett unterschiedlich lange Verspätungen.  

Die Umsetzung verlief jedoch von Beginn an harzig, weshalb das Bundesamt für Verkehr (BAV) 2017 das «Umsetzungsprogramm BehiG» startete. Die Transportunternehmen sollten dadurch bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten unterstützt werden. Doch auch nach Ablauf der gesetzlichen Frist sind immer noch viele ÖV-Stationen nicht barrierefrei nutzbar.

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«Gesetzeswidrig» – so steht es um die Barrierefreiheit im Schweizer ÖV
Am Donnerstag (5. September 2024) wurde in Bern die Inklusionsinitiative eingereicht. Sie soll die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung beenden. Dass diese immer noch nicht gleichgestellt sind, zeigt eine Zugfahrt mit Nationalrat Philipp Kutter.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) soll für Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewährleisten. 2004 ist es in Kraft getreten. Darin ist festgehalten, dass der öffentliche Verkehr in der Schweiz (inklusive Bauten, Anlagen und Fahrzeuge) spätestens nach 20 Jahren barrierefrei sein muss.

Anfang 2024 ist diese Frist verstrichen. Resultat: Erst 60 Prozent aller Schweizer Bahnhöfe sind autonom nutzbar. Noch prekärer ist die Lage im strassengebundenen, öffentlichen Verkehr. Dort entsprachen Ende 2023 lediglich ein Drittel der schweizweit etwa 23'000 Bus- und Tramhaltestellen den Gesetzesvorgaben.

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