STV oder Swiss Athletics Kampfrichterinnen und Kampfrichter haben die Möglichkeit, nach mindestens drei Jahren Erfahrung die Zusatzausbildung (Grundkurs) als Kampfrichter*in Rollstuhl-Leichtathletik zu absolvieren. Neben der Zusatzausbildung führt Rollstuhlsport Schweiz auch die Weiterbildungskurse durch. Beide Kurse werden als Fortbildungskurs für Kampfrichter*innen Leichtathletik angerechnet bzw. von STV und Swiss Athletics anerkannt.
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Unterlagen für Kampfrichter*innen
Ausbildungsreglement für Funktionäre
Reglemente Swiss Athletics
Technische Unterlagen (Datenblätter)